Kirchenaustritt in Island

Kirchenaustritt aus einer deutschen Kirche als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Island.


 

Nach deutschem Recht muss der Kirchenaustritt aus einer deutschen Kirche bei einer staatlichen Behörde erklärt werden, je nach Bundesland beim Amtsgericht oder beim Standesamt.

In den Kirchenaustrittsgesetzen der Bundesländer gibt es keine explizite Regelung für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland.
 
Vorgehen

- Setzen Sie eine formlose Erklärung über Ihren Austritt aus der Kirche auf.

- Lassen Sie diese Erklärung bei der für Sie zuständigen konsularischen Vertretung beglaubigen. Hierfür fällt eine Gebühr von 20 EUR an.

- Schicken Sie die beglaubigte Erklärung an die für Ihren letzten Wohnsitz in Deutschland zuständige Kirchenaustrittsbehörde. Für die Bearbeitung fällt eventuell eine weitere Gebühr an.
 
 Achtung! Alle Angaben ohne Gewähr!
Erkundigen Sie sich vorsichtshalber bei der zuständigen Behörde an Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland.

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?
Schicken Sie eine Mail an kontakt@kirchenaustritt.eu.



Reykjavik
Foto: Franciska Paulin