Informationem zum Kirchenaustritt von Auslandsdeutschen mit letztem Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
Nach deutschem Recht muss der Kirchenaustritt aus einer deutschen Kirche bei einer staatlichen Behörde erklärt werden, je nach Bundesland beim Amtsgericht oder beim Standesamt.
In Nordrhein-Westfalen muss der Kirchenaustritt beim Amtsgericht erklärt werden.
Vorgehen
- Setzen Sie eine formlose Erklärung über Ihren Austritt aus der Kirche auf.
- Lassen Sie diese Erklärung bei der für Sie zuständigen konsularischen Vertretung beglaubigen. Hierfür fällt eine Gebühr von 15 EUR an.
- Schicken Sie die beglaubigte Erklärung an das für Ihren letzten Wohnsitz in NRW zuständige Amtsgericht. Für die Bearbeitung Ihrer Austrittserklärung müssen Sie 30 EUR an das Amtsgericht überweisen (Die Gebühr kann aus sozialen Gründen ermäßigt oder erlassen werden).
Das für Sie zuständige Amtsgericht und Informationen zur Gebührenbefreiung finden Sie hier.
Zuständigkeiten nach Bundesländern